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Lage: Die Pellets werden mittels Tankwagen angeliefert und in den Lagerraum eingeblasen. Diese Tankwagen verfügen über einen Pumpschlauch mit max. 30 m Länge. Der Pelletslagerraum (bzw. die Befüllkupplungen) soll daher max. 30 m von der Hauszufahrt entfernt sein. Wenn möglich, sollte der Pelletslagerraum an eine Außenmauer angrenzen, da die Befüllstutzen von außen zugänglich sein müssen. Bei innenliegendem Lagerraum müssen die Einblas- und Abluftrohre bis an die AuFenmauer geführt werden. (Achtung - Bestimmungen des Brandschutzes beachten.) Der Heizraum sollte ebenfalls an eine Außenmauer angrenzen, weil dadurch eine direkte Be- und Entlüftung des Heizraumes möglich ist. Bei innenliegendem Heizraum muss ein Lüftungsrohr (mind. 200 cm2 ) bis an die AuFenmauer geführt werden. |
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| Größe: Grundsätzlich sollte der Pelletslagerraum länglich-rechteckig sein, wobei die Raumbreite - wenn möglich - 2,0 m nicht übersteigen soll, z. B.: 2 m x 3 m oder 1,8 m x 3,2 m etc. Je schmäler der Raum ist, desto weniger "Leerraum" bleibt. Die Größe des benötigten Lagerraumes hängt von der Gebäudeheizlast ab, sollte jedoch so groß gewählt werden, daß eine Jahresbrennstoffmenge (= ca. 4.000 bis 5.000 kg für ein Einfamilienhaus bis 150 cm2) eingelagert werden kann. Berücksichtigt man das nicht nutzbare Raumvolumen, so ergibt sich folgende Faustregel: pro 1 kW Heizlast = 0,9 m3 Lagerraum (incl. Leerraum) |
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| Ausstattung: Umfassungswände: Die Umfassungswände und die Geschoßdecke des Pelletslagerraumes und des Heizraumes müssen der Brandwiderstandsklasse F 90 entsprechen. |
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Hinweis für Deutschland: Anlagen unter 50 kW unterliegen nicht der Feuerungsanlagenverordnung! (keine Brandschutzvorschreibung F90 etc.) |
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| Türen: Wie auch bei allen anderen Heizsystemen ist die Heizraumtür und die Tür des Lagerraumes als Brandschutztür (mind. T 30) auszuführen. Sie müssen nach außen aufgehen und mit einer Dichtung versehen sein. Bei der Tür des Pelletslagerraumes müssen auf der Innenseite der Türöffnung Holzbretter oder Pfosten angebracht werden, damit die Pellets nicht gegen die Tür drücken. |
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Schrägboden:
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Befüllkupplungen: Die Pellets werden direkt in den Lagerraum eingeblasen und die Abluft abgesaugt. Dazu benötigt man 2 "Befüllkupplungen" mit Verschlussdeckel. (1 x einblasen + 1 x absaugen) |
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Diese Kupplungen samt evtl. Verlängerungsrohr oder Rohrbogen und Verschlussdeckel sowie Erdungsschelle gibt es bei ÖkoFEN als fertiges Set, welches gemeinsam mit der Heizungsanlage mitgeliefert wird. Bauseits muss ein Wanddurchbruch mit einem Durchmesser von 125-150 mm hergestellt werden. Am besten verwendet man dafür ein PVC-Rohr mit - 125-150 mm, welches entweder eingemauert bzw. einbetoniert wird. Die Befüllkupplung wird im Zuge der Montage der Heizungsanlage dann mittels Brunnenschaum in den vorbereiteten Mauerdurchbruch eingeschäumt. Die Befüllkupplungen müssen mit dem Mauerwerk (Erdung) verbunden werden. |
Ohne Lichtschacht |
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Elektroinstallation:
Not-Aus-Schalter:
Hausanschlusskasten:
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Querschnitt: Der benötigte Kaminquerschnitt
ist abhängig von der Nennleistung der Heizungsanlage und der wirksamen Kaminhöhe.
Zugregler: Zur Stabilisierung der Zugverhältnisse ist der Einbau eines Zugreglers (im Kamin od. im Rauchrohr) mit Explosionsklappe notwendig. Neubau: Beim Neubau ist der Einau eines feuchtigkeitsunempfindlichen Kamins unbedingt zu empfehlen. Sanierung: Fragen Sie ihren Rauchfangkehrer oder Heizungsfachmann, er berät Sie gerne! |
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